Design kostet Zeit
Eine meiner Lieblingsfragen: Was kostet denn bei dir eine Webseite? Oder ein Logo?
Diese Frage kommt immer zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt, nämlich zu Beginn der Kundenbeziehung. Leider kenne ich zu diesem Zeitpunkt weder das Projekt, die genauen Anforderungen noch die größte Unsicherheit – den Kunden.
Nun besteht die Kunst darin eine möglichst realistische Zeitvorhersage abzugeben und dabei immer noch in Konkurrenz mit anderen Designbüros überlegen zu sein. Dabei soll aber auch genug zum Leben in der Tasche übrig sein.
Also gilt es zunächst den Arbeitsaufwand und den daraus resultierenden Zeitaufwand einzuschätzen.
Um einen groben Überblick zu erhalten bietet die Allianz deutscher Designer (AGD) einen Vergütungstarifvertrag für Designleistungen an. An Hand diesen kann man eine erste Einschätzung zu erwartenden Zeitaufwand erhalten. Auch der BDG (Bund deutscher Grafik-Designer) bietet einen Honorarrechner auf deren Webseite an.
Zeit kostet Geld
Haben wir also den Zeitaufwand kalkuliert wird dieser mit einem angemessenen Stundensatz kalkuliert. Nur was ist angemessen? Unstrittig ist, dass auch ein Designer am Ende des Tages von seiner Arbeit leben soll. Er soll soviel verdienen, dass er auch in sein Büro investieren kann und unter Umständen sogar mal ein paar Tage in den Urlaub fahren kann.
Auf Empfehlung der Allianz deutscher Designer beginnt der Basisstundensatz für einen freiberuflich tätigen Designer in Deutschland bei netto 78 EUR. Waaaas so viel?? Ja so viel. Leider ist fraglich ob in Städten mit hohen Lebenshaltungskosten wie etwas München, Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt mit so einem Stundensatz alle anfallenden Kosten gedeckt werden können. Daher haben die meisten Designer ihren persönlichen Stundensatz der zur individuellen Deckung aller Kosten ermittelt wird. Liegen die monatliche Kosten weit unter dem Durchschnitt kann auch ein wesentlich geringerer Basisstundensatz Sinn machen.
Für das Angebot wird nun der zu erwartende Zeitaufwand mit dem individuelle Stundensatz multipliziert. So das war’s. Nein noch nicht ganz.
Das Urheberrecht
Leider ist die Auslegung, ob und wann eine Arbeit dem Urheberrecht entspricht im deutschen Recht oft Auslegungssache. Es muss eine ausreichende Gestaltungshöhe vorhanden sein. Diese kann nur erlangt werden wenn, A der Designer über die nötige fachliche Expertise verfügt, um eine eigene Gestaltung vorzunehmen und B dieser auch die Freiheit bekommt eine eigenen Gestaltung einfließen zu lassen.
Falls Nutzungsrechte vereinbart werden müssen kann man von unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ausgehen:
- Nutzungsart (einfach, ausschließlich, exklusiv)
- Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit)
- Nutzungsdauer (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt)
- Nutzungsumfang (gering, mittel, umfangreich)
Auf diese Weise lassen sich individuelle Angebot maßgeschneidert auf den Designer sowie den finanziellen Rahmen des Kunden errechnen. So zahlt zum Beispiel ein Architekturbüro aus der Nachbarschaft wesentlich weniger für eine Anzeige in der hiesigen Tageszeitung wie weltweiter Konzern für eine Anzeigenkampagne.
Fazit
Meine Angebote sind immer fair und transparent kalkuliert. Der Designmarkt ist übersättigt von euphorischen Selbstausbeutern. Es gibt immer die begabte Tochter vom Arbeitskollegen oder den Studenten der gerade sein Designstudium begonnen hat. Es gibt immer jemanden der es billiger macht. Leider geht das auf Kosten von Qualität und somit auf den Nutzen des ganzen Vorhabens. Denn nur gutes Design schafft Vertrauen beim Kunden, schafft Umsatz. Aber natürlich sind Kosten ein wichtiger Faktor bei der Wahl eines Designbüros und dürfen.
Neueste Kommentare